Veranstaltungsordnung

(Hausordnung bei Veranstaltungen)

1. Zutritt

  • Am Einlass wird gegebenenfalls das Alter durch Überprüfung eines Lichtbildausweises festgestellt.
  • Personen, die das Gelände betreten, werden gegebenenfalls einer Leibesvisitation unterzogen, um diese auf sicherheitsgefährdende Gegenstände überprüfen zu können. Die Kontrolle ist freiwillig. Bei Verweigerung kann der Zutritt zum Gelände versagt werden.
  • Das Gelände ist vor und während der Veranstaltungen nur über ausgewiesene Eingänge zu betreten bzw. zu verlassen. Diese Zugänge sind stets frei zu halten, so dass Rettungs- und Einsatzkräfte nicht behindert werden.

2. Verbotene Gegenstände

  • Das Mitführen von Glasbehältnissen in jeglicher Form ist untersagt und müssen am Eingang den Sicherheitsmitarbeitern zur Entsorgung übergeben werden.
  • Das Mitführen von Schuss-, Hieb-, Stich- und Stoßwaffen aller Art sowie sonstige Gegenstände, die von ihrer Art her geeignet und von seinem Besitzer hierfür bestimmt sein könnten, Personen zu verletzen oder Sachen zu beschädigen ist ebenfalls untersagt.
  • Alkoholische Getränke dürfen nicht mitgebracht werden
  • Feuerwerkskörper, Schwarzpulver oder sonstige pyrotechnische Gegenstände sind ebenfalls auf dem gesamten Gelände nicht gestattet

3. Aufenthalt von Minderjährigen

  • Kinder im Alter bis 13 Jahre müssen die Veranstaltung um 22 Uhr verlassen.
  • Jugendliche ab 14 und bis 18 Jahren dürfen sich bis 00 Uhr auf dem Gelände aufhalten.
  • Die zeitlichen Beschränkungen entfallen, wenn das Kind oder der Jugendliche in Begleitung eines Erziehungsberechtigten ist.

4. Abgabe von alkoholischen Getränken

  • Die Abgabe von alkoholischen Getränken ist nur an Jugendliche ab 16 Jahren gestattet.
  • Erkennbar Betrunkene werden am Eingang abgewiesen, auch wenn es sich um einen Wiedereinlass handelt.

5. Ausweis- und Unterschriftenfälschung

  • Wer versucht, sich mit einem fremden oder gefälschten Ausweis Zutritt zu verschaffen, wird der Polizei gemeldet.
  • Zusätzlich wird ein Hausverbot für den Veranstaltungstag verhängt.

6. Hausrecht

  • Der Veranstalter kann jederzeit von seinem Hausrecht Gebrauch machen und Personen, die beispielsweise ein Sicherheitsrisiko darstellen, dem Gelände verweisen.

7. Weitere Bestimmungen

  • Weitere Bestimmungen werden durch Aushänge auf dem Gelände bekannt gemacht und sind Teil der Veranstaltungsordnung.